Führerschein-Klassen

Dein Führerschein – endlich unabhängig!
Wir sorgen dafür, dass du ans Ziel kommst. Mit dem richtigen Schein, ganz nach deinen Bedürfnissen.
Hier siehst du welche Fahrzeug-Klassen du bei uns meistern kannst.

JETZT NEU:

Autoführerschein Kl. B mit Schlüsselzahl 196

Seit dem Jahre 2020 darf man den Autoführerschein Kl. B mit der Schlüsselzahl 196 erweitern – dies bedeutet, man darf ab einem Alter von 25 Jahren in Deutschland ein Leichtkraftrad bis max. 125 cm3 und 11kW fahren, ohne Abschlussprüfung und mit mind. 9 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten.

 

Voraussetzung:

Mindestalter 25 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Theorieprüfung:
KEINE erforderlich
Praxisprüfung:
KEINE
erforderlich

Klasse B – Der Klassiker

Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du ein Auto und kleine LKW fahren und bist berechtigt auch kleine Anhänger mitzuführen. Um allein Fahren zu dürfen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du den Führerschein der Klasse B machst, darfst du automatisch auch die Klassen M (Roller), L (Traktor) und S (Quad) fahren – ohne eine weitere Prüfung ablegen zu müssen.

Klasse BE+ B96 – wenn es bei dir mal schwerer wird

Egal ob für den Pferdeanhänger, einem Jetski oder wenn du bei deinem Umzug dein Zeug allein transportieren willst. Mit dem Führerschein der Klasse BE / B96 bist du auf der sicheren Seite und hast auch dann keine Probleme, wenn es bei dir mal etwas schwerer wird. Mit diesem Führerschein darfst du auch größere Anhänger (mit mehr als 750 kg) transportieren.

Du bist nicht sicher wie viel du mit diesem Führerschein mitnehmen darfst oder ob sich ein Führerschein der Klasse BE für dich lohnt?
Komm vorbei oder ruf an. Wir informieren dich gern.

Klasse A – Für deinen Motorradtraum

Du willst uneingeschränkt Motorrad fahren und bist mindestens 24 Jahre alt oder hast seit 2 Jahren einen A2 Führerschein? Dann ist dieser Schein für dich genau das Richtige! Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du auch Motorräder fahren, deren Hubraum größer als 50 cm³ ist und/oder die schneller als 45 km/h fahren. Du hast bereits einen Führerschein der Klasse A1? Hervorragend! Dann wirds für dich noch leichter und du brauchst keine neue theoretische Prüfung mehr! (so fern du bereits 2 Jahre mit der Klasse A1 unterwegs bist.)

Übrigens: Auch Beiwagen sind mit der Klasse A kein Hindernis. Also, zieh deinen Helm über, steig auf und genieße deine Freiheit!

Klasse A2 – beschränkt auf 48 PS

Wenn du dich schon mit 18 Jahren auf dein Bike schwingen willst, dann ist dieser Schein genau das Richtige für dich. Mit einem Führerschein der Klasse A2 darfst du Motorräder mit einer Leistung von bis zu 48 PS (35 kW) fahren.

Für alle die später uneingeschränkt fahren wollen, ist der Führerschein der Klasse A2 doppelt Empfehlenswert. So kannst du nach 2 Jahren einfach auf den Führerschein der Klasse A umsatteln und musst lediglich die A-Prüfung ablegen. Wie das funktioniert erzählen wir dir gern in einem Beratungsgespräch. Also schau mal vorbei!

Klasse A1 – Mit 16 Jahren auf zwei Rädern unterwegs

Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ fahren. Bis du 18 bist, ist deine Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt. Nach 2 Jahren kannst du mit einer Prüfung ganz einfach auf A2 umsatteln.

Wer später mit Motorrad und Auto unterwegs sein will, der kann bei uns schon am Anfang mit dem Führerschein BF17 und A1 voll durchstarten – und dabei jede Menge Geld sparen! Also schau mal vorbei! Wir beraten dich gern.

Klasse AM – Für deinen Roller-Traum

Wenn dir max. 45 km/h schon genügen, dann bist du bei dem Führerschein der Klasse AM genau richtig! Dieser erlaubt dir schon mit 16 Jahren ein Stück Freiheit zu genießen und ermöglicht es dir neben Kleinkrafträdern (Roller) auch Leichtkraftfahrzeuge wie Quads und Trikes zu fahren.

Dein Fahrrad hat einen Hilfsmotor von nicht mehr als 50 cm³? Dann brauchst ebenfalls einen Führerschein der Klasse AM!

Klasse MOFA – für die ganz Leichten

Was man mit der Prüfbescheinigung für Mofas fahren darf:
Mofa einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkkurbel – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt (Mofas);

besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Voraussetzungen

• Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
• Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
• Ärztliche Untersuchung Keine/auch kein Sehtest

Noch Fragen? Dann schau vorbei oder ruf uns an! Wir helfen dir gern.